Bauleitplan Kindsberg III in Aiglsbach | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss sowie der frühzeitigen öffentlichen Auslegung
Der Gemeinderat Aiglsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 29.08.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kindsberg III“ beschlossen. Beschlossen wurde weiterhin, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan jeweils mit Deckblatt Nr. 16 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.
Der räumliche Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 398 und 400, Gem. Aiglsbach und befindet sich südlich von Aiglsbach, angrenzend zu den bereits bestehenden Wohnbaugebieten „Kindsberg I“ und „Kindsberg II“. Das umplante Gebiet umfasst eine Fläche von ca. 22.000 m².
Ziel der Aufstellung der Bauleitpläne ist es, den dringend notwendigen Wohnraum in der Gemeinde Aiglsbach zu schaffen.
Die Vorentwürfe der Bauleitplanung und der Begründung liegen im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit vom
24. Oktober 2023 bis einschließlich 29. November 2023
in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Donnerstag: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Freitag: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Alle weiteren Informationen sowie Unterlagen finden Sie im unteren Bereich dieser Seite unter „Downloads“.
Bild zur Meldung: Bauleitplan Kindsberg III in Aiglsbach | Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss sowie der frühzeitigen öffentlichen Auslegung
Kontakt
Gemeinde Aiglsbach
Poststraße 2a
84048 Mainburg
Tel.: 08751/8634-0
Fax: 08751/8634-49
Mail:
Öffnungszeiten
Vormittag | Nachmittag | |
Mo: | 08:00 bis 12:30 Uhr | nach Vereinbarung |
Di: | 08:00 bis 12:30Uhr | nach Vereinbarung |
Mi: | 08:00 bis 12:30Uhr | geschlossen |
Do: | 08:00 bis 12:30Uhr | 13:30 bis 17:00 Uhr |
Fr: | 08:00 bis 12:00 Uhr | geschlossen |