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Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Solarpark Aiglsbach Ödenhof“ und Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes jeweils mit Deckblatt Nr. 15

07. 06. 2024

Der Gemeinderat Aiglsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 25.07.2023 und 28.05.2024 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Solarpark Aiglsbach Ödenhof“ beschlossen. Weiter wurde beschlossen, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan für den Bereich Sondergebiet „Solarpark Aiglsbach Ödenhof“ jeweils mit Deckblatt Nr. 15 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern.

 

Vom Gemeinderat wurde am 25.07.2023 und 28.05.2024 ferner beschlossen, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Der Gemeinderat hat die Planung am 28.05.2024 gebilligt

 

Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 12,59 ha und beinhaltet die Flurstücke mit den Flurnummern 961, 1003, 1004, 1008 und 1015, Gemarkung Aiglsbach. Die Vorhabensflächen liegen westlich von Aiglsbach und südlich der Kreisstraße KEH30.

 

Die Vorentwürfe der Bauleitpläne samt Vorentwürfe der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 28.05.2024 werden in der Zeit

 

vom 17. Juni 2024 bis einschließlich 19. Juli 2024

 

auf der Internetseite der Gemeinde Aiglsbach veröffentlicht. 

 

Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an . Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Unter Downloads im unteren Bereich dieser Seite finden Sie alle weiteren wichtigen Unterlagen.

 

Bild zur Meldung: Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Sondergebiet „Solarpark Aiglsbach Ödenhof“ und Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsplanes jeweils mit Deckblatt Nr. 15

Kontakt

Gemeinde Aiglsbach
Poststraße 2a
84048 Mainburg

 

Tel.: 08751/8634-0

Fax: 08751/8634-49
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